Sich über die Inbetriebsetzungssteuer meines Fahrzeugs informieren

Zusammengefasst

Auf Fahrzeuge, die in Belgien in Gebrauch genommen werden, wird eine Inbetriebsetzungssteuer erhoben. Je nach CO₂-Ausstoß des Fahrzeugs kann diese um einen Ökomalus erhöht werden. Diese Steuer wird nur einmal für denselben Eigentümer und dasselbe Fahrzeug entrichtet. Die Steuer gilt für die folgenden Fahrzeuge, neu oder gebraucht:

  • Personenkraftwagen, Kombiwagen, Kleinbusse und Motorräder mit einem regulären Kennzeichen;
  • Flugzeuge, Wasserflugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge, Ballons, Luftschiffe und andere Luftfahrzeuge, ob schwerer oder leichter als Luft, mit oder ohne Triebwerke, sobald sie zugelassen sind oder zugelassen werden müssen;
  • Yachten und Sportboote über 7,50 Meter Länge, sobald für sie ein Flaggenausweis ausgestellt wird oder werden soll.

Bei Straßenfahrzeugen wird die Steuer auf Grundlage der Motorleistung, ausgedrückt in Steuer-PS oder Kilowatt (kW), berechnet. Wenn die Motorleistung unterschiedlichen Werten entspricht, je nachdem, ob sie in Steuer-PS oder in Kilowatt ausgedrückt wird, muss der höhere Wert berücksichtigt werden. Für Autos und Kombiwagen, die in der Wallonischen Region in Gebrauch genommen werden und mehr als 145 Gramm CO₂/km ausstoßen, wird zusätzlich zur Inbetriebsetzungssteuer ein Ökomalus erhoben.

Achtung

Die Inbetriebsetzungssteuer wird bei der Übertragung eines Fahrzeugs zwischen Ehegatten, gesetzlich zusammenwohnenden Partnern oder geschiedenen Personen nicht fällig, wenn die Steuer bereits vom Übertragenden bezahlt wurde. Die Inbetriebsetzungssteuer wird hingegen bei der Übertragung eines Fahrzeugs zwischen Eltern und Kindern fällig. Die Inbetriebssetzunssteuer (und der mögliche Ökomalus) wird nicht fällig, wenn eine Person das gleiche Fahrzeug auf ihren Namen erneut zulässt, entweder mit dem gleichen Kennzeichen oder mit einem anderen Kennzeichen.

 
Im Detail
Zielpublikum - Details

Natürliche und juristische Personen, die am Tag der Ingebrauchnahme des Fahrzeugs ihren Wohnsitz bzw. ihren Sitz in Belgien haben, und die je nach Fall in der Zulassungsbescheiningung oder im Flaggenausweis (bei Schiffen) aufgeführt sind.

Prozedur

Wann?

Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen oder in Gebrauch nehmen.

Wie?

Nachdem Sie Ihr Fahrzeug bei der DIV zugelassen haben, erhalten Sie zum Ende des auf den Monat der Zulassung folgenden Monats eine Aufforderung zur Zahlung der Inbetriebsetzungssteuer und ggf. des Ökomalus. Für Fahrzeuge, die nicht bei der DIV zugelassen sind, muss die Ingebrauchnahme des Fahrzeugs bei der wallonischen Steuerverwaltung mit den unten verfügbaren Formularen angemeldet werden. Die Zahlungsfrist ist auf diesem Dokument angegeben. Die Inbetriebsetzungssteuer ist im Prinzip nicht erstattungsfähig.

Rückerstattung?

Die Rückerstattung der Inbetriebsetzungssteuer erfolgt nur, wenn das Fahrzeug innerhalb von 6 Monaten in ein anderes Land der Europäischen Union exportiert wird. Um eine Rückerstattung der Inbetriebsetzungssteuer zu beantragen, müssen Sie Ihren Antrag zusammen mit einem Ausfuhrnachweis und dem Streichungsbescheid des belgischen Kennzeichens an die Direktion der Verwaltungsstreitsachen senden.

Bedingungen
  • Wohnen in Belgien
  • Im Besitz eines der Inbetriebsetzungssteuer unterliegenden Kraftfahrzeugs sein.
Kontakte
Aktualisiert am :
Verwaltungsschritt Nr. : 2578 (nostraId = 142499)
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