Der Steuerbescheid ist ein Auszug aus der Heberolle, die nach der steuerrechtlichen Definition das Dokument ist, in dem der Name der Steuerpflichtigen und der Betrag der jeweiligen, von ihnen zu zahlenden Steuern, Abgaben, und Gebühren verzeichnet sind. Den betreffenden Steuerpflichtigen werden Auszüge aus dieser Heberolle zugestellt. Hinsichtlich der Kfz-Steuer geht die Übermittlung einer Zahlungsaufforderung der Eintragung in die Heberolle voraus.
Der Steuerbescheid wird Ihnen aufgrund einer Nichtzahlung Ihrerseits der Kfz-Steuern binnen der gesetzlich festgesetzten Frist übermittelt, gegebenenfalls zuzüglich einer administrativen Geldbuße.
Auf der Vorderseite Ihres Steuerbescheids stehen alle nützlichen Informationen, die es Ihnen ermöglichen, die Berechnungsgrundlage der Steuer, den bzw. die Besteuerungszeiträume sowie den Betrag der Steuer und ggf. der administrativen Geldbuße zu erkennen. Auf der Rückseite sind einschlägige Auszüge aus den verschiedenen Rechtsvorschriften zu lesen.
Die Verwaltung verfügt über einen Zeitraum von 3 Jahren zur Bildung der Heberolle ab dem 1. Januar des betreffenden Steuerjahres und danach über 5 Jahre, um die Steuern mit allen rechtlichen Mitteln zu erheben.