Das Budget verstehen

Was ist ein Budget?

Das Budget ist ein jährlicher Akt der Vorausschau auf die zu erzielenden Einnahmen und die zu tätigenden Ausgaben für einen bestimmten Zeitraum. Darüber hinaus ist es eine Ermächtigung der Legislative für die Exekutive, diese Ausgaben zu tätigen und diese Einnahmen einzuheben.   

Das Budget ist somit eine Schätzung, eine Vorausschau auf Einnahmen und eine maximale Ermächtigung für Ausgaben in einem Jahr.  

 Per Definition weist es einen Faktor der Unsicherheit auf. Es entspricht also bei der Umsetzung nicht exakt der Realität oder den Ergebnissen des Budgets, die in der allgemeinen Staatsrechnung erscheinen.   

Das Budget ist zudem auch ein Verwaltungsinstrument für die verschiedenen Ebenen, die mit Entscheidungen betraut sind (Regierung), kontrollieren (Parlament) und umsetzen (Verwaltung) – all das mit dem Ziel, die öffentlichen Gelder auf jeder dieser Ebenen optimal zu nutzen. 

Wie wird das wallonische Budget festgelegt?

Das Budget wird gemäß dem in der Verfassung vorgesehenen Grundsatz der Jährlichkeit des Budgets für einen Zeitraum von einem Jahr erstellt.   

Der vollständige Budget-Kreislauf ist jedoch länger: Er umfasst die Ausarbeitung, die Umsetzung und die Endabrechnung.  Die Regierung arbeitet das Budget aus. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe wird sie vor allem von den Verwaltungen, die im Rahmen der von ihnen verwalteten Materien Budgetvorschläge einreichen, sowie von der Finanzinspektion, der Zelle für finanzielle Informationen (ZFI) und den Diensten für Budget und Finanzwesen (ÖDW Finanzen) unterstützt.   

Die Ausarbeitung des Budgets beginnt etwa im März, damit die Regierung bis spätestens 15. November des Jahres, das dem Haushaltsjahr vorausgeht, einen Budgetentwurf beim Parlament einreichen kann.   

Das Parlament muss bis zum 31. Dezember über das Budget abstimmen.   

Während des Jahres können eine oder mehrere Anpassungen des Budgets stattfinden. 

Wie sieht die Struktur eines Budgets aus?

Ein Budget umfasst das Dekret mit dem Budget der Ausgaben und jenes zu den Einnahmen der Wallonie. Ergänzt wird es durch eine allgemeine Darstellung und mehrere spezielle Darstellungen, die die Einnahmen und Ausgaben hinsichtlich der Ziele der festgelegten öffentlichen Politik begründen und kommentieren.  

 Das Budget der Ausgaben ist in organische Abteilungen, Programme und Basisartikel (BA) unterteilt.   

Eine organische Abteilung fasst die Programme zusammen, die zur Umsetzung einer festgelegten öffentlichen Politik beitragen.   

Jede organische Abteilung besteht aus einem funktionalen Programm und einem oder mehreren operativen Programmen.   

Für die Mittel, die in diesen beiden Programmtypen einzusetzen sind, gelten folgende Regeln: 

1) Die Mittel des funktionalen Programms dienen zur Deckung der allgemeinen Betriebskosten innerhalb der organischen Abteilung.   

2) Die Mittel eines operativen Programms sind zur Finanzierung einer Aktivität oder einer zusammengehörenden Gruppe spezifischer Aktivitäten bestimmt, mit denen eines oder mehrere der Ziele der festgelegten öffentlichen Politik, die der organischen Abteilung zugewiesen ist, erreicht werden kann bzw. können.   

Anhand dieser Struktur lässt sich feststellen, WER (welche Verwaltungseinheit) MIT WELCHEN MITTELN (an wen und was sind zugewiesene Mittel geknüpft) WAS TUT (zu Lasten welcher Aktivitätsprogramme)? Beim Budget der Einnahmen spricht man nicht von „Programm“, sondern von Sektoren, die den Steuereinnahmen, den nicht steuerbezogenen Einnahmen und den spezifischen Einnahmen entsprechen. 

Welches sind die wichtigsten Budget-Akteure und welches sind ihre Rollen?

Die Regierung: Sie arbeitet das Budget aus und legt es anschließend dem Parlament vor.   

Das Parlament: Es beschließt das Budget und spielt auch eine Rolle als Kontrolleur.   

Die Dienste für Budget und Finanzwesen (ÖDW Finanzen): Sie unterstützen die wallonische Regierung bei der Ausarbeitung des Budgets, aber auch bei dessen Umsetzung.   

Die Finanzinspektion: Die Finanzinspektion ist als Berater bei der Ausarbeitung des Budgets und der Kontrolle seiner Umsetzung aktiv. Neben der Rechtmäßigkeit, der Verfügbarkeit von Mitteln und der Übereinstimmung mit früheren allgemeinen Entscheidungen der Regierung prüfen die Finanzinspektoren insbesondere die Zweckmäßigkeit der Operation, die Effizienz der berücksichtigten Mittel, die Existenz von vier alternativen Lösungen und die Richtigkeit der direkten und indirekten Kosten, welche der Vorschlag in unmittelbarer und längerfristiger Zukunft mit sich bringt.   

Die Zelle für finanzielle Informationen: Diese Einrichtung erfüllt wiederkehrende und punktuelle Aufgaben der Budget-, Buchhaltungs- und Finanzanalyse für die wallonische Regierung und die Regierung der Französischen Gemeinschaft Belgiens. Sie verfügt über Expertise im Bereich öffentlich-privater Partnerschaften. Sie berät, begleitet, konzipiert und setzt Verfahren und Überwachungsinstrumente um. Seit 2014 ist die ZFI der einzige Ansprechpartner der Wallonie (SPoC) bezüglich des Instituts für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. In diesem Rahmen ist sie der bevorzugte Ansprechpartner für institutionelle Einheiten, die nach dem Europäischen System nationaler und regionaler Konten (ESNRK) 2010 in den Sektor der öffentlichen Verwaltungen der Wallonie aufgenommen wurden.   

Der Rechnungshof: Dabei handelt es sich um eine vom Gesetz organisierte Kontrolleinrichtung, die aus der föderalen Gesetzgebung hervorgeht und völlig unabhängig von der Regierung ist, deren Konten im Rahmen der Umsetzung des Budgets sie überwachen soll. Der Rechnungshof hat verwaltungsbezogene, aber auch gerichtliche Zuständigkeit. Hinzu kommt eine Audit- und Informationsaufgabe des wallonischen Parlament in Bezug auf die Wallonie. 

Begriffe

  • Organische Abteilung: fasst die Programme zusammen, die zur Umsetzung einer festgelegten öffentlichen Politik beitragen. 

  • Funktionales Programm: enthält die Mittel zur Deckung der allgemeinen Betriebskosten innerhalb einer organischen Abteilung. 

  • Operatives Programm: enthält die Mittel zur Finanzierung einer Aktivität oder einer zusammengehörenden Gruppe spezifischer Aktivitäten, mit denen eines oder mehrere der Ziele der festgelegten öffentlichen Politik, die der organischen Abteilung zugewiesen ist, erreicht werden kann bzw. können. 

  • Basisartikel (BA): Aufschlüsselung der verschiedenen Kredite für ein Programm je nach wirtschaftlicher Art der Einnahme oder der Ausgabe. 

  • Verpflichtungsermächtigungen: Gelder, für bis zu deren Höhe aufgrund von Verpflichtungen, die im Laufe des Haushaltsjahres entstanden oder eingegangen worden sind, und auch für wiederkehrende Verpflichtungen, deren Wirkungen sich über mehrere Jahre erstrecken, Verpflichtungen eingegangen werden können. 

  • Liquidationskredite: Gelder, bis zu deren Höhe Beträge aufgrund festgestellter Ansprüche im Laufe des Haushaltsjahres liquidiert werden können, um zuvor eingegangene Verpflichtungen zu begleichen. 

  • Kurzfristige direkte Schulden: Kurzfristige direkte Schulden bestehen in Form von Geldmarktpapieren mit einer Laufzeit bis höchstens einem Jahr, die zur Deckung eines einmaligen oder unvorhergesehenen Geldmittelbedarfs über relativ kurze Zeiträume (einen Monat, drei Monate, sechs Monate, neun Monate oder zwölf Monate) dienen sollen. 

  • Direkte langfristige Schulden: Direkte langfristige Schulden bestehen vor allem in Form von Schatzanweisungen, Anleihekrediten oder Bankkrediten mit Privatbanken oder über ein Programm zur Ausgabe von Geldmarktpapieren wie das EMTN- oder das MTN-Programm. Die Laufzeiten dieser Darlehen liegen über einem Jahr. Die aufgenommenen Beträge, die in einem Schuldenplan angeführt sind, sollen den Finanzierungsbedarf decken, der auf der Grundlage des öffentlichen Defizits eingeschätzt wird. 

  • Indirekte Schulden: Die indirekten Schulden umfassen die Darlehen, die die Wallonie für die jeweiligen Institutionen zurückzahlt. 

  • Budget-Saldo: Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben. Er zeigt die Ersparnis (d. h. den Einsatz laufender Finanzmittel für Investitionen) oder die fehlende Ersparnis (d. h. die Aufnahme von Darlehen zur Deckung eines Teils der laufenden Ausgaben) der jeweiligen öffentlichen Behörde an. 

  • Festgestellte Ansprüche: Ansprüche, die alle drei folgenden Bedingungen erfüllen:  

a) ihre Höhen sind genau bestimmt 
b) die Identität des Schuldners oder Gläubigers ist feststellbar 
c) die Verpflichtung zur Zahlung besteht 
d) ein Nachweis ist im Besitz der Einheit der öffentlichen Verwaltung 

  • Ausstehende Beträge: Die ausstehenden Beträge stellen den Bestand an Verpflichtungen dar, die von einer öffentlichen Behörde eingegangen, aber noch nicht bezahlt wurden. Das Vorhandensein von ausstehenden Beträgen ist natürlich. Es gibt im Allgemeinen eine Verschiebung zwischen der Verpflichtung zu einer Ausgabe und ihrer Liquidation, welche beispielsweise durch die bestellte Dienstleistung bzw. Leistung ermöglicht wird.