Fahrzeugbesteuerung

In der Wallonie muss jede natürliche oder juristische Person, die ein oder mehrere Fahrzeuge zum eigenen Gebrauch nutzt oder betreibt, regionale Steuern bezahlen, um sein Fahrzeug in Betrieb zu nehmen und am Straßenverkehr teilzunehmen. 
Diese Steuern werden vom ÖDW Finanzen  erhoben und können alle Arten von Fahrzeugen betreffen, die Personen oder Waren befördern: Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Linienbusse, Wohnmobile, Anhänger, Oldtimer usw.



Es gibt zwei Arten von Kraftfahrzeugsteuern:

  • die Inbetriebsetzungssteuer, bei der es sich um eine Steuer handelt, die nur einmal bei der Ingebrauchnahme des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen in Belgien fällig wird.

Der Ökomalus ist eine Komponente der Inbetriebsetzungssteuer, welche auf Basis der CO2-Emissionen des Fahrzeugs berechnet wird. Er wird einmalig bei der Zulassung eines Neufahrzeugs oder gebrauchten Fahrzeugs, welches 146 g oder mehr CO2 pro Kilometer ausstößt, in der Wallonie fällig. 

  • die Verkehrssteuer ist eine jährliche Steuer, die auf Fahrzeuge erhoben wird, die zur Personen- oder Güterbeförderung auf der Straße dienen.

 

 

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