Abgabe für die Einleitung von industriellem und Haushaltsabwasser

Der ÖDW Finanzen sichert die Beitreibung der vom ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt festgelegten Abgaben für die Einleitung von industriellem und Haushaltsabwasser. 
 

 Die Wasserabgabe hat verschiedene Aspekte: 

  •  die Abgabe für die Einleitung von industriellem Abwasser, die Unternehmen betrifft, die im Rahmen ihrer  Industrietätigkeit Abwasser einleiten
     
  •  die Abgabe für die Einleitung der Haushaltsabwässer der Privatpersonen und Gemeinschaften, wenn das Wasser nicht aus der öffentlichen Wasserversorgung kommt. Wenn das Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung kommt, unterliegt der Verbrauch  für den häuslichen Gebrauch dem tatsächlichen Kostenpreis der  Abwasserreinigung  (TKAR), welcher Bestandteil des Wasserpreises ist
     
  •  die Abgabe für die durch landwirtschaftliche Betriebe verursachte Schadstoffbelastung, welche einerseits auf das Abwasser erhoben wird, das durch den vom Landwirt gehaltenen Viehbestand verursacht wird, und zum anderen andererseits auf die von der Landwirtschaft verursachte Schadstoffbelastung je nach Kultur
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