Lokale-behörden
- Ein für einen öffentlichen Dienst bestimmtes Fahrzeug zur Verkehrssteuer anmelden
- Den Immobiliensteuervorabzug anfechten
- Ein sogenanntes « nicht automatisiertes » Fahrzeug (Anhänger, Lastkraftwagen usw.) zur Verkehrssteuer anmelden oder widerrufen
- Fahrzeugsteuern (Verkehrssteuer, Inbetriebsetzungssteuer oder Kilometerabgabe) anfechten
- Die wallonische Steuerverwaltung - ÖDW Finanzen - kontaktieren
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