Abgabe für nicht häusliche Abfälle

Der ÖDW Finanzen sichert die Beitreibung der vom ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt festgelegten Abgaben für nicht häusliche Abfälle 

Ziel der Abgabe auf nicht häusliche Abfälle ist es, das Abfallauskommen zu verringern und die Nutzung umweltfreundlicherer Abfallbehandlungsmethoden zu fördern. Dies erfolgt durch die Einführung steuerlicher Anreize, welche degressive Steuersätze je nach den Umweltauswirkungen der Abfallbehandlungsmethoden vorsieht.

Wer muss die Abgabe bezahlen?

Jegliche Person, die in der Wallonie entweder eine Tätigkeit der Abfallbeseitigung oder -behandlung ausübt oder deren Verhalten von einem der folgenden neun Besteuerungssysteme betroffen ist:

  • Aufnahme von Abfällen in einem technischen Vergrabungszentrum
  • Verbrennung von Abfällen
  • Mitverbrennung von Abfällen
  • Sammlung und Behandlung von Abfällen
  • selektive Sammlung von Haushaltsabfällen
  • Abfälle, die einer Rücknahmepflicht unterliegen
  • Besitz von Abfällen
  • Zurücklassen von Abfällen
  • mit der Durchführung der Rücknahmepflichten beauftragte Einrichtungen

Der Ertrag dieser Abgabe wird ausschließlich einem Fonds für die Abfallbewirtschaftung zugeteilt.

 
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