Betriebsübertragung
Sie besitzen ein Unternehmen als natürliche Person, Anteile an einer Gesellschaft oder landwirtschaftliche Flächen und planen deren Übertragung ?
Die Gewährung des ermäßigten Satzes in Sachen Schenkungs- und Erbschaftssteuer istbei einer Betriebsübertragung möglich. Das wallonische Steuerrecht legt fest, dass jede kostenlose unentgeltliche Übertragung eines Unternehmens Betriebs durch Schenkung oder Erbschaft den ermäßigten Steuersatzes Steuersatz von 0 % in Anspruch nehmen kann, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllt und diese fünf Jahre lang aufrechterhält.
⚠ Die Wallonie ist für die Festlegung des Steuersatzes und der Besteuerungsgrundlage sowie für Steuerbefreiungen zuständig. Die Steuer wird von der Föderalbehörde und somit vom FÖD Finanzen erhoben.