Rechtsstreitigkeiten des Finanzwesens
Die Direktion für Rechtsstreitigkeiten des Finanzwesens ist ein übergreifender Dienst des Öffentlichen Dienstes der Wallonie. Er wird im Rahmen von Zahlungen aktiv, die vom Öffentlichen Dienst der Wallonie, dem SEPAC (Service permanent d’aide à la gestion des cabinets/Dienststelle für administrative und finanzielle Hilfeleistungen zugunsten der Kabinette) und den wallonischen Ministerkabinetten geleistet werden.
Zum Dossier gibt es Rechtsstreitigkeiten – aber warum?
Die Direktion für Rechtsstreitigkeiten des Finanzwesens übernimmt ein Dossier, wenn Beträge, die von der Region an einen ihrer Bediensteten oder an eine juristische oder natürliche Person ausgezahlt werden sollten, nicht direkt ausgezahlt werden können.
Welche Beträge?
Es kann sich dabei um Vergütungen, Zulagen, Rechnungen im Rahmen von Aufträgen, Subventionen, Prämien, Beträge im Zusammenhang mit Erwerbungen oder Enteignungen etc. handeln. Das Team für Streitigkeiten prüft alle Beträge, welche die Wallonische Region dem Empfänger schuldet.
In welchen Fällen?
Wenn eine Tatsache dafür spricht, dass ein Dritter die Beträge zur Gänze oder teilweise beanspruchen könnte. Dies kann so erfolgen
- verwaltungsbezogen: Nachlass, Vollmachten, Übertragungen
- gerichtlich: Sicherungspfändung, Vollstreckungspfändung, Delegation, Abtretung, Verpfändung, Konkurs, Sozial- oder Steuerschulden, gerichtliche Reorganisation, kollektive Schuldenregelung, Verwaltung von Gütern etc.
Was macht dann die Abteilung für Rechtsstreitigkeiten des Finanzwesens?
Die Direktion für Rechtsstreitigkeiten des Finanzwesens vertritt die Region und nimmt alle Kontakte und Auskünfte auf, die für die Überprüfung der Situation erforderlich sind. Sie arbeitet auf der Grundlage von nachgewiesenen Fakten und beweiskräftigen Unterlagen sowie völlig neutral. Die anzuwendenden Rechtsvorschriften sind zahlreich und ändern sich laufend. Es werden Kontakte zu sämtlichen Beteiligten geknüpft: zu den für die Dossiers zuständigen Mitarbeitern des Öffentlichen Dienstes der Wallonie, aber auch zu Banken, Subunternehmern, Gerichtsvollziehern, Anwälten, Konkursverwaltern, ÖSHZ etc. Das Team für Rechtsstreitigkeiten legt dann fest, wohin alle dem Empfänger zustehenden Beträge gehen und wie sie aufgeteilt werden. Jeder Fall genießt besondere Aufmerksamkeit. Der Betrag, der bis zur Auszahlung einbehalten wird, wird nach dem Gesetz festgelegt. Achtung: Dieser Betrag entspricht nicht immer jenem, den der Empfänger erwartet.