Betriebsübertragung

Sie besitzen ein Unternehmen als natürliche Person, Anteile an einer Gesellschaft oder landwirtschaftliche Flächen und planen deren Übertragung ?

Die Gewährung des ermäßigten Satzes in Sachen Schenkungs- und Erbschaftssteuer ist bei einer Betriebsübertragung möglich. Das wallonische Steuerrecht sieht vor, dass ein ermäßigter Steuersatz von 0% auf jede unentgeltliche Übertragung eines Betriebs durch Schenkung oder Erbschaft angewendet werden kann, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind und über einen Zeitraum von 5 Jahren aufrechterhalten werden. 

⚠ Die Wallonie ist für die Festlegung des Steuersatzes und der Besteuerungsgrundlage sowie für Steuerbefreiungen zuständig. Die Einnahme der Steuer dagegen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Föderalbehörde und somit des FÖD Finanzen.

spw_finances_05.jpg (3d illustration. Businessman Billy and big percent icon. Concept business interest rate.)