Luftfahrzeug
Wer ist betroffen ?
Bei den betroffenen Fahrzeugen handelt es sich um Flugzeuge, Wasserflugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge, Freiballons oder Luftschiffe und sonstige Luftfahrzeuge, ob schwerer oder leichter als Luft, mit oder ohne Motor, sobald sie zugelassen sind oder zugelassen werden müssen.
Müssen Sie etwas unternehmen ? Nein
Die Inbetriebsetzungssteuer wird für Luftfahrzeuge auf der Grundlage der vom Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und Transportwesen bereitgestellten Listungen festgelegt.
Was müssen Sie bezahlen ?
✔ Die INBETRIEBSETZUNGSSTEUER (einmalig zu zahlen)
❌ außer für ferngesteuerte Luftfahrzeuge (Drohnen), die nicht der Inbetriebsetzungssteuer unterliegen
❌ außer für ausschließlich für einen öffentlichen Dienst des Staates bestimmte Luftfahrzeuge, die Anspruch auf eine Befreiung von dieser Inbetriebsetzungssteuer haben (Art. 96 EStGStGB)
❌ keine jährliche Verkehrssteuer
✅ Betrag der INBETRIEBSETZUNGSSTEUER
Dauer der Zulassung | Motorschirme |
Ultraleichte Luftfahrzeuge |
Sonstige Luftfahrzeuge |
---|---|---|---|
Neue Zulassung |
61,50 € |
619 € |
2.478 € |
1 Jahr |
61,50 € |
557,1 € |
2.230,2 € |
2 Jahre |
61,50 € |
495,2 € |
1.982,4 € |
3 Jahre |
61,50 € |
433,3 € |
1.732,6 € |
4 Jahre |
61,50 € |
371,4 € |
1.486,8 € |
5 Jahre |
61,50 € |
309,5 € |
1.239 € |
6 Jahre |
61,50 € |
247,6 € |
991,2 € |
7 Jahre |
61,50 € |
185,7 € |
743,4 € |
8 Jahre |
61,50 € |
123,8 € |
495,6 € |
9 Jahre |
61,50 € |
61,9 € |
247,8 € |
10 Jahre und mehr |
61,50 € |
61,5 € |
61,5 € |
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