Wasserfahrzeug

Wer ist betroffen ?

Von der Inbetriebsetzungssteuer betroffene Fahrzeuge sind Jachten und Sportboote mit einer Länge von über 7,50 Metern, sobald für sie ein Flaggenausweis ausgestellt wird oder werden muss, wenn diese Wasserfahrzeuge in Gebrauch genommen werden.  

 Müssen Sie etwas unternehmen ? Nein 

Die Inbetriebsetzungssteuer wird für Wasserfahrzeuge auf der Grundlage der vom Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und Transportwesen bereitgestellten Listungen festgelegt.

Was müssen Sie bezahlen ?

 Eine INBETRIEBSETZUNGSSTEUER (einmalig zu zahlen)

❌ keine jährliche Verkehrssteuer 

✅ Betrag der INBETRIEBSETZUNGSSTEUER

Die Inbetriebsetzungssteuer beläuft sich auf 2.478 €. Dieser Betrag von 2.478 € wird pro Zulassungsjahr um 10 % gesenkt, bis zu einem Mindestbetrag von 61,50 €. 

 

Baujahr 

Betrag 

Neu

2.478 €

1 Jahr

2.230,2 €

2 Jahre

1.982,4 €

3 Jahre

1.732,6 €

4 Jahre

1.486,8 €

5 Jahre

1.239 €

6 Jahre

991,2 €

7 Jahre

743,4 €

8 Jahre

495,6 €

9 Jahre

247,8 €

10 Jahre und mehr

61,5 €