Wasserfahrzeug
Wer ist betroffen ?
Von der Inbetriebsetzungssteuer betroffene Fahrzeuge sind Jachten und Sportboote mit einer Länge von über 7,50 Metern, sobald für sie ein Flaggenausweis ausgestellt wird oder werden muss, wenn diese Wasserfahrzeuge in Gebrauch genommen werden.
Müssen Sie etwas unternehmen ? Nein
Die Inbetriebsetzungssteuer wird für Wasserfahrzeuge auf der Grundlage der vom Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und Transportwesen bereitgestellten Listungen festgelegt.
Was müssen Sie bezahlen ?
✔ Eine INBETRIEBSETZUNGSSTEUER (einmalig zu zahlen)
❌ keine jährliche Verkehrssteuer
✅ Betrag der INBETRIEBSETZUNGSSTEUER
Die Inbetriebsetzungssteuer beläuft sich auf 2.478 €. Dieser Betrag von 2.478 € wird pro Zulassungsjahr um 10 % gesenkt, bis zu einem Mindestbetrag von 61,50 €.
Baujahr |
Betrag |
---|---|
Neu |
2.478 € |
1 Jahr |
2.230,2 € |
2 Jahre |
1.982,4 € |
3 Jahre |
1.732,6 € |
4 Jahre |
1.486,8 € |
5 Jahre |
1.239 € |
6 Jahre |
991,2 € |
7 Jahre |
743,4 € |
8 Jahre |
495,6 € |
9 Jahre |
247,8 € |
10 Jahre und mehr |
61,5 € |
- Ratenzahlungen fur eine regionale Steuer beantragen
- Ein sogenanntes « nicht automatisiertes » Fahrzeug (Anhänger, Lastkraftwagen usw.) zur Verkehrssteuer anmelden oder widerrufen
- Antrag auf Befreiung von der Verkehrssteuer und der Inbetriebsetzungssteuer stellen
- Fahrzeugsteuern (Verkehrssteuer, Inbetriebsetzungssteuer oder Kilometerabgabe) anfechten
- Die wallonische Steuerverwaltung - ÖDW Finanzen - kontaktieren