Wenn Ihr Besteuerungszeitraum mit dem alten Fahrzeug begonnen wurde, wird die Zahlungsaufforderung automatisch für die ganze Periode erzeugt. Sie müssen diese entrichten. Sobald wir die Zulassungsdaten für Ihr neues Fahrzeug erhalten haben, werden wir den für die Verkehrssteuer für das alte Fahrzeuge zuviel erhaltenen Betrag berechnen und dieser wird automatisch von dem für Ihr neues Fahrzeug zu zahlenden Betrag abgezogen oder Ihnen innerhalb von maximal 6 Monaten erstattet.
Wenn dies nicht der Fall sein dürfte, so fordern wir Sie auf, mit unseren Diensten Kontakt aufzunehmen.
Die Inbetriebsetzungssteuer ist immer in ihrer Gesamtheit zu zahlen und wird nicht (auch nicht teilweise) zurückgezahlt (außer in außergewöhnlichen Fällen: Annullierung des Verkaufs, verborgene Mängel am Fahrzeug, …).
Der Pauschaltarif der Verkehrssteuer (= minimale Steuer) ist für ein ganzes Jahr zu zahlen und ist nie Gegenstand einer Rückerstattung auf der Grundlage der nicht benutzten Monate, wenn das Kennzeichen im Laufe des Besteuerungszeitraums gestrichen wird.