Der Verkehr dieses im Ausland zugelassenen Fahrzeugs ist erlaubt, wenn dieses Fahrzeug unentgeltlich geliehen wurde. In diesem Fall müssen Sie bei einer Kontrolle ein vom ausländischen Eigentümer des Fahrzeugs ausgestelltes Dokument vorlegen können, aus dem hervorgeht, dass er Ihnen das Fahrzeug kostenlos ausleiht und in dem das Anfangs- und Enddatum der Ausleihe angegeben ist. Dieses Dokument muss sich zum Zeitpunkt der Kontrolle an Bord des Fahrzeugs befinden.
Die Leihdauer darf 1 Monat über den gesamten Besteuerungszeitraum nicht überschreiten.