Hybridfahrzeuge werden wie konventionelle Fahrzeuge besteuert und unterliegen den gleichen Vorschriften.
Die Verkehrssteuer wird aufgrund der Leistung des Verbrennungsmotors bestimmt, die in Steuer-PS mitgeteilt wurde (Art. 9 des Gesetzbuches der den Einkommensteuern gleichgesetzten Steuern).
Die Inbetriebsetzungssteuer wird aufgrund der in Steuer-PS oder kW mitgeteilten Leistung bestimmt (Art. 97 des Gesetzbuches der den Einkommensteuern gleichgesetzten Steuern).
Wenn die Leistung ein und desselben Motors, je nachdem sie in Steuer-PS und in Kilowatt ausgedrückt wird, zur Erhebung einer Steuer in unterschiedlicher Höhe führt, so beläuft sich die Steuer auf den höchsten dieser Beträge (Art. 98 des Gesetzbuches der den Einkommensteuern gleichgesetzten Steuern).