Jeder, der in Belgien wohnt, muss sein Fahrzeug in Belgien zulassen.
Das Formular „Zulassungsantrag“ wird kostenlos ausgegeben von folgenden Stellen:
Firma, die das Fahrzeug liefert
Versicherungsgesellschaft, die die Haftpflicht abdeckt
Prüfstellen
Prüfstellen, anlässlich einer Inspektion zur Durchführung eines Halterwechsels und/oder einer Korrektur
die Zulassungsstelle (DIV) selbst
Achtung
Die Zulassung ist eine föderale Angelegenheit, die von der Direktion für Fahrzeugzulassungen (DIV) verwaltet wird.
Der Versicherer kümmert sich vorschriftsmäßig um diesen Verwaltungsschritt.
Bitte beachten Sie, dass einige Fahrzeuge nicht zugelassen sind und bei der wallonischen Steuerverwaltung angemeldet werden müssen, damit die Besteuerung vorgenommen werdeb kann (z. B. Anhänger).
Im Detail
Zielpublikum - Details
Natürliche und juristische Personen, die am Tag der Ingebrauchnahme des Fahrzeugs ihren Wohnsitz bzw. ihren Sitz in Belgien haben, und die je nach Fall in der Zulassungsbescheinigung oder im Flaggenausweis (bei Schiffen) aufgeführt sind.
Prozedur
Das Formular „Zulassungsantrag“ wird kostenlos ausgegeben von folgenden Stellen:
Firma, die das Fahrzeug liefert,
Versicherungsgesellschaft, die die Haftpflicht abdeckt,
Prüfstellen,
Prüfstellen, anlässlich einer Inspektion zur Durchführung eines Halterwechsels und/oder einer Korrektur,
Die Verpflichtung zur Zulassung in Belgien betrifft folgende Fahrzeuge nicht:
Fahrzeuge, die bei einer ausländischen Vermietungsgesellschaft für eine maximale Dauer von 6 Monaten gemietet werden. Bescheinigung an Bord des Fahrzeugs: unterzeichneter und datierter Mietvertrag.
Fahrzeug, das einem in Belgien Ansässigen von seinem ausländischen Unternehmen im Rahmen seines Berufes (und nebenbei für private Zwecke) zur Verfügung gestellt wurde. Bescheinigung an Bord des Fahrzeugs: Kopie des Arbeitsvertrags oder des Auftrags (Dokument, das eine Weisungsgebundenheit belegt) sowie ein vom ausländischen Arbeitgeber ausgestelltes Dokument, das bestätigt, dass das Fahrzeug dieser Person zur Verfügung gestellt wird (Ende der Verpflichtung zur Vorlage der MwSt.-Bescheinigung).
Fahrzeug, das von einem in Belgien wohnhaften Beamten gefahren wird, der für eine internationale Einrichtung außerhalb der EU arbeitet. Bescheinigung an Bord des Fahrzeugs: vom Arbeitgeber ausgestellte Akkreditierungskarte.
Fahrzeug, dessen Eigentümer eine Person ist, die im Sinne von Artikel 18, Nr. 6, 8 und 9 des Königlichen Erlasses vom 16. Juli 1992 als zeitweilig abwesend gilt (Militärpersonal, Bedienstete, die ein Amt in einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung ausüben, Personen, dien einen Auftrag im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit erhalten haben) und das nicht länger als sechs Monate.
Anhänger, die im Ausland zugelassen und für eine Höchstdauer von 6 Monaten in Betrieb genommen werden (Anhänger, die zur Kategorie der automatisierten Fahrzeuge gehören).
Fahrzeug, das von einem Studenten benutzt wird, der seinen Wohnsitz im Ausland hat und sich für die tatsächliche Dauer seines Studiums in Belgien aufhält. Bescheinigung an Bord des Fahrzeugs: Bescheinigung über die Einschreibung in der Lehranstallt.
Im Ausland zugelassenes Fahrzeug, das für einen Zeitraum von bis zu einem Monat kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Bescheinigung an Bord des Fahrzeugs: vom ausländischen Eigentümer ausgestelltes Dokument, aus dem hervorgeht, dass er sein Fahrzeug kostenlos ausleiht, mit Angabe des Beginn- und Enddatums der Ausleihe (maximal 1 Monat über den Besteuerungszeitraum).