Sobald Sie im belgischen Nationalregister eingetragen sind, müssen Sie die Formalitäten bei der Direktion für Fahrzeugzulassungen (DIV) erledigen, um Ihr Fahrzeug mit einem belgischen Kennzeichen zuzulassen.
Die Toleranz durch unsere Kontrollbediensteten ist auf 30 Kalendertage festgelegt. Wenn Sie nach Ablauf dieser Frist mit einer ausländischen Fahrzeugzulassung kontrolliert werden, wird ein Verstoß festgestellt, und werden Sie die Steuern und eine Geldbuße zahlen müssen.
(Art. 3 des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2001 über die Zulassung von Fahrzeugen und Art. 21 des Gesetzbuches der den Einkommensteuern gleichgestellten Steuern)