Ja, LKWs können mit einem "0"-Nummernschild gekennzeichnet werden; dies ändert jedoch nichts an ihrer Besteuerung, da die Verkehrssteuer aufgrund des höchstzulässigen Gesamtgewichts (hzG) berechnet und nicht pauschal bestimmt wird.
Bestimmte historische Militärfahrzeuge können der Pauschalsteuer unterworfen werden (wobei Bedingungen für die Nutzung des Fahrzeugs eingehalten werden müssen).