Ja. Im Falle einer Kontrolle muss er in der Lage sein, seine Bescheinigung über die Einschreibung in der belgischen Bildungseinrichtung vorzulegen.
Dieses Dokument muss sich unbedingt an Bord des Fahrzeugs befinden.
Ist dies nicht der Fall, muss das Dokument der wallonischen Verwaltung innerhalb von 10 Tagen nach der Kontrolle vorgelegt werden. Wenn das Dokument innerhalb der Frist vorgelegt wird, wird eine Pauschalsteuer von 100 € erhoben. Wenn das Dokument nicht innerhalb der Frist vorgelegt wird, werden die Pauschalsteuer, die Verkehrssteuer, die Inbetriebsetzungssteuer und ein Bußgeld erhoben.