Im Falle einer Nichtzahlung nach Erhalt des Steuerbescheids wird der nicht gezahlte Betrag der Steuer von Ihnen gefordert und um eine administrative Geldbuße in Höhe von 25€ erhöht.
Die mit der Kontrolle beauftragten Bediensteten sind berechtigt, die Zahlung der Inbetriebsetzungssteuer für das Fahrzeug (und ggf. der Ökomalus) und der Verkehrssteuer sowie einer Geldbuße zu fordern.