Wenn es sich um eine neue Zulassung handelt, so muss die Steuer in der Region gezahlt werden, in der Sie am Tag der Zulassung des Fahrzeugs bei der Direktion für Fahrzeugzulassungen (DIV) Ihren Wohnsitz haben.
Wenn es sich um eine Jahressteuer handelt, muss Letztere in der Region gezahlt werden, in der Sie zum Zeitpunkt des Steuertatbestands (d.h. am Tag des Anfangs des Besteuerungszeitraums des Fahrzeugs) Ihren Wohnsitz haben.
Zum Beispiel: Wenn Ihr Besteuerungszeitraum vom 1. Juni bis zum 31. Mai, und Sie nach dem 1. Juni in der Wallonischen Region Ihren Wohnsitz haben, so werden Sie die Steuer(n) in ihrer Herkunftsregion zahlen. Wenn Sie vor dem 1. Juni Ihren Wohnsitz in der Wallonischen Region haben, so werden Sie die Steuer(n) in der Wallonischen Region zahlen.
(Art. 30 des Gesetzbuches der den Einkommensteuern gleichgesetzten Steuern)
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Region Brüssel-Hauptstadt haben, so ist Bruxelles Fiscalité seit dem 1. Januar 2020 für die Inbetriebsetzungssteuer und die Verkehrssteuer zuständig.
VERKEHRSSTEUER IN DER REGION BRÜSSEL-HAUPTSTADT
Bruxelles Fiscalité
Gare du Nord, étage 1,5
Rue du Progrès, 80
1030 Bruxelles
STEUERVERWALTUNG DER FLÄMISCHEN REGION
Vlaamse Belastingdienst
Koning Albert II laan 35b62
1030 Brussel
https://belastingen.vlaanderen.be/contact
Kostenlose Rufnummer: 1700