Die Inbetriebsetzungssteuer beruht auf der Nenndauerleistung. Seit dem Steuerjahr 2018 ist die Inbetriebsetzungssteuer sowohl für die Privatpersonen als auch für die Unternehmen durch einen ministeriellen Beschluss auf einen Pauschalbetrag in Höhe von 61,50 € festgelegt.
Die Verkehrssteuer wird aufgrund der Leistung bestimmt, die die Direktion für Fahrzeugzulassungen in Steuer-PS mitgeteilt hat.