Welcher Steuerregelung unterliegen Oldtimer?

Seit dem 1. Januar 2022 gilt ein Fahrzeug als "Oldtimer" wenn es seit mehr als 30 Jahren in Betrieb genommen ist und mit einem "O"-Kennzeichen zugelassen ist.

Die Verkehrssteuer beläuft sich auf einen Pauschalbetrag von 37,91 €. Dies betrifft die Personenkraftwagen, Kombiwagen, Kleinbusse und Motorräder. Hingegen betrifft diese Pauschalsteuer nicht die Nutzfahrzeuge (einschließlich der Wohnmobile), für welche die Verkehrssteuer weiterhin auf dem höchstzulässigen Gesamtgewicht beruht. Dieser Betrag wird am 1. Juli eines jeden Jahres indexiert. Diesem Betrag muss die minimale Inbetriebsetzungssteuer in Höhe von 61,50€ hinzugefügt werden. Die Oldtimer unterliegen nicht dem Ökomalus.

Der Pauschaltarif ist für ein ganzes Jahr zu zahlen und ist nicht Gegenstand einer Rückerstattung für die nicht benutzten Monate, wenn das Kennzeichen im Laufe eines Besteuerungszeitraums gestrichen wird.