Bei einem Fahrzeugwechsel im Laufe eines Besteuerungszeitraums wird der Teil der Verkehrssteuer, der für das alte Fahrzeug entrichtet wurde, automatisch von der für das neue Fahrzeug zu entrichtenden Steuer abgezogen.
Die Gutschrift betrifft den Teil der Steuer des Monats des Fahrzeugwechsels bis zum Monat am Ende des Besteuerungszeitraums des alten Fahrzeugs.
Bei einem Kennzeichenwechsel müssen die Streichung des alten Kennzeichens und die Zulassung des neuen Kennzeichens im selben Monat stattfinden, damit der automatische Abzug erfolgen kann. Wenn dies nicht der Fall sein dürfte, wird eine Gutschrift erzeugt, und wird eine Rückzahlung der zu viel erhobenen Betrags innerhalb von höchstens 6 Monaten durchgeführt, unter der Bedingung, dass es keine Steuerschuld gibt.
Vor der Rückzahlung wird das Fehlen einer Steuerschuld ebenfalls beim Ehepartner oder beim gesetzlich zusammenwohnenden Partner geprüft.