Wie werden Luftfahrzeuge besteuert?

Es wird eine Inbetriebsetzungssteuer für Luftfahrzeuge festgesetzt, deren Erhebung in den Zuständigkeitsbereich des ÖDW Steuerwesen fällt.

Betroffen sind die Flugzeuge, Wasserflugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge, Freiballons oder Luftschiffe und die sonstigen Luftfahrzeuge, ob schwerer oder leichter als Luft, mit oder ohne Motor, sobald sie mit einer Zulassungsnummer versehen sind oder versehen sein müssen (Art. 94 Ziffer 2 des Gesetzbuches der den Einkommensteuern gleichgestellten Steuern).

Der Betrag dieser Steuer ist:

•  0 € für fernbediente Luftfahrzeuge

•  61,50 Euro für Motorschirme im Sinne von Artikel 1 des Königlichen Erlasses vom 10. Juni 2014 zur Festlegung der besonderen Bedingungen für die Zulassung von Motorschirmen zum Luftverkehr.

•  619 Euro für ultraleichte Motorluftfahrzeuge

•  2.478 € für alle anderen

Diese Beträge in Höhe von 619 € bzw. 2478 € werden jedes Zulassungsjahr um 10% vermindert, bis zu einem Mindestbetrag von 61,5 €.

Zulassungsdauer

Ultraleichte Motorluftfahrzeuge

Sonstige Luftfahrzeuge

Erstzulassung

619 €

2.478 €

1 Jahr

557,1 €

2.230,2 €

2 Jahre

495,2 €

1.982,4 €

3 Jahre

433,3 €

1.732,6 €

4 Jahre

371,4 €

1.486,8 €

5 Jahre

309,5 €

1.239 €

6 Jahre

247,6 €

991,2 €

7 Jahre

185,7 €

743,4 €

8 Jahre

123,8 €

495,6 €

9 Jahre

61,9 €

247,8 €

10 Jahre und mehr

61,5 €

61,5 €

Anm.: Luftfahrzeuge, die ausschließlich im Dienste eines öffentlichen Dienstes des Staates eingesetzt werden, haben Anspruch auf eine Befreiung von dieser Inbetriebsetzungssteuer (Art 96 des Gesetzbuches der den Einkommensteuern gleichgestellten Steuern).

Die Steuer wird von der Direktion der Festsetzung der Fahrzeugsteuern (ÖDW Steuerwesen) aufgrund der Verzeichnisse festgesetzt, die ihr vom Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität übermittelt werden.

Jede Anfechtung der Steuer muss schriftlich bei der Direktion der Festsetzung der Fahrzeugsteuern eingereicht werden: 

• per Post an die folgende Adresse:
       ÖDW Steuerwesen
        Hütte 79 (Quartum Center)
        4700 Eupen
• oder per E-MAIL an: steuerfisc.eupen@spw.wallonie.be