Nein. Anhand der mit unserer Datenbank verbundenen Kennzeichen-Scanner, mit denen unsere Kontrollfahrzeuge ausgerüstet sind, ist es uns möglich, die Kfz-Zulassungen, für welche sich der Steuerpflichtige im Zahlungsverzug befindet, direkt zu identifizieren. Das Vorhandensein eines Nachweises im Fahrzeug ist jedoch immer sicherer.