Ermäßigung des Immobiliensteuervorabzugs beantragen

Zusammengefasst

Es gibt verschiedene Arten der Ermäßigung des Immobiliensteuervorabzugs:

  1. bescheidene Wohnung
  2. Familie zu Lasten (z.B. Kinder zu Lasten – mindestens 2 Kinder – siehe Bedingungen)
  3. Personen mit Behinderung und schwere Kriegsinvaliden

 

Achtung
  • Sie hatten im letzten Jahr eine Ermäßigung (Haushalt zu Lasten, Behinderung oder bescheidene Wohnung), aber in diesem Jahr wurde sie beim Versand Ihres Steuerbescheids nicht berücksichtigt ?
Jede Änderung Ihrer Vermögenslage am 1. Januar des Steuerjahres führt dazu, dass die Ermäßigungen Ihres Immobiliensteuervorabzugs aufgehoben werden. Die Gründe für die Änderung können Ihnen bekannt (Erwerb einer neuen Immobilie, Erbschaft, Änderung der Haushaltszusammensetzung usw.) oder unbekannt (Änderung des Katastereinkommens oder der Katasternummer Ihrer Immobilie durch den FÖD Finanzen usw.) sein. Wenn Sie feststellen, dass Ihre Ermäßigung in diesem Jahr nicht berücksichtigt wurde, Sie aber der Meinung sind, dass Sie Anspruch darauf haben, füllen Sie das Antragsformular für eine Ermäßigung  aus.
 
  • Sie haben in diesem Jahr einen Ermäßigungsantrag gestellt, aber dieser wurde beim Versand Ihres Steuerbescheids nicht berücksichtigt?
Es kann sein, dass Anträge auf Ermäßigung, die nach April gestellt wurden, noch nicht vollständig bearbeitet wurden.  Bis zur Entscheidung der Dienststelle werden Sie aufgefordert, den gesamten Betrag, der auf dem Steuerbescheid aufgeführt ist, zu zahlen. Wenn die Entscheidung zu Ihren Gunsten ausfällt, wird Ihnen der zu viel gezahlte Betrag zurückerstattet, sofern es keine ausstehenden Schulden gibt.
 
Im Detail
Zielpublikum - Details

Der Immobiliensteuervorabzug wird vom Eigentümer, Besitzer, Erbpächter, Erbbauberechtigten oder Nießbraucher der steuerpflichtigen Immobilien geschuldet. Der Mieter oder der Nackteigentümer sind nicht steuerpflichtig.

Der Immobiliensteuervorabzug ist nicht vom Mieter oder dem Nackteigentümer zu zahlen. Es ist der Eigentümer der Immobilie, der den Immobiliensteuervorabzug entrichten muss. Jede anders lautende Bestimmung ist illegal.

Der Antrag auf Ermäßigung kann jedoch vom Mieter gestellt werden, der diese in Anspruch nehmen kann, wenn er die Bedingungen erfüllt. Die Ermäßigung wird dem Vermieter (dem Eigentümer) gewährt und der Mieter kann den Betrag dieser Ermäßigung von seiner Miete abziehen.

Vorteile

Betrag der Ermäßigungen

1. bescheidene Wohnung

  •  beträgt 25 % des Immobiliensteuervorabzugs.
  • Wenn Sie eine bescheidene Wohnung haben bauen lassen oder im Neuzustand gekauft haben und keine von der Wallonischen Region gewährte Kauf- oder Bauprämie erhalten haben, erhöht sich die Ermäßigung auf 50 % für die ersten 5 Jahre, für die der Immobiliensteuervorabzug geschuldet wird.

2. « Familie zu Lasten » :

  • Kinder zu Lasten (mindestens 2) : 125 Euro pro Kind
  • Person mit Behinderung (einschließlich Kind mit 4 Punkten in Säule 1) zu Lasten : 250 Euro pro Person (Kind) mit Behinderung
  • Kind, das der gemeinsamen elterlichen Autorität untersteht und dessen Unterbringung zu gleichen Teilen unter den Eltern aufgeteilt wird (abwechselnde Betreuung) : 62,50 Euro pro Kind
  • Behindertes Kind, das der gemeinsamen elterlichen Autorität untersteht und dessen Unterbringung zu gleichen Teilen unter den Eltern aufgeteilt wird (abwechselnde Betreuung) : 125 Euro pro Kind
  • Andere Person zu Lasten Ihrer Familie oder der Familie Ihres Ehepartners, Ihres gesetzlich zusammenwohnenden Partners oder Ihres faktisch zusammenwohnenden Partners bis zum 2. Verwandtschaftsgrad (z.B. ein betagtes Elternteil) : 125 Euro pro Person
 
Prozedur

Um Ihren Antrag auf Ermäßigung des Immobiliensteuervorabzugs einzureichen, müssen Sie das dafür vorgesehene Formular ausfüllen (siehe unten). Zur schnelleren und effizienteren Bearbeitung kann dieses Formular direkt online über die Plattform « Mein Espace » ausgefüllt werden. Sie können sich einfach und sicher mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder istme® anmelden.

Der Antrag kann bereits im Januar des Steuerjahres vor Erhalt des Steuerbescheids bezüglich des Immobiliensteuervorabzugs gestellt werden.

Wenn Sie Ihren Steuerbescheid bereits erhalten haben, können Sie einen Antrag innerhalb von 6 Monaten ab dem dritten Werktag nach dem Versanddatum des Steuerbescheids einreichen.

Bis zur Entscheidung der Dienststelle werden Sie aufgefordert, den gesamten Betrag zu zahlen, der im Steuerbescheid aufgeführt ist. Wenn die Entscheidung zu Ihren Gunsten ausfällt, wird Ihnen der zu viel gezahlte Betrag zurückerstattet.

Wenn Sie eine bescheidene Wohnung haben bauen lassen oder im Neuzustand gekauft haben und keine von der Wallonischen Region gewährte Kauf- oder Bauprämie erhalten haben, müssen Sie der Wallonischen Region ebenfalls eine Bescheinigung (siehe unten) vorlegen, die Sie zuvor von der Außenstelle Umschreibungen der Generalverwaltung Vermögensdokumentation, in deren Zuständigkeitsbereich Ihre Immobilie fällt (FÖD Finanzen), ausfüllen lassen müssen.

Hinweis: Wenn Sie innerhalb von sechs Monaten keinen Antrag auf Ermäßigung gestellt haben, können Sie trotzdem in den Genuss der Ermäßigung kommen, wenn:

  • die Bedingungen, für die ein Antrag auf Ermäßigung gestellt werden kann (Haushalt zu Lasten...), von der Verwaltung festgestellt wurden oder Sie diese der Verwaltung mitgeteilt haben;
  • diese Feststellung oder Ihre Mitteilung an die Verwaltung bezüglich dieser Bedingungen innerhalb von fünf Jahren nach dem 1. Januar des Steuerjahres erfolgt. 

Für diese beiden Bedingungen müssen entsprechende Belege vorgelegt werden.

Bedingungen

Die folgenden Bedingungen müssen am 1. Januar des Jahres, für das die Ermäßigung beantragt wird, erfüllt sein:

1. Antrag auf Ermäßigung für bescheidene Wohnung:

  • Sie sind der gesetzliche Schuldner des Immobiliensteuervorabzugs und
  • die Immobilie ist Ihre einzige Wohnung und
  • Sie bewohnen sie persönlich und
  • das nichtindexierte Katastereinkommen Ihrer Wohnung zuzüglich des Katastereinkommens der Gesamtheit Ihrer anderen, in Belgien gelegenen Immobilien übersteigt nicht 745 €.

2. Antrag auf Ermäßigung für Personen mit Behinderung oder schwere Kriegsinvaliden:

  • Sie sind der gesetzliche Schuldner des Immobiliensteuervorabzugs oder der Bewohner der Wohnung und
  • Sie sind als « schwerer Kriegsinvalide » oder « behinderte Person » anerkannt (vor dem Alter von 65 Jahren anerkannte Invalidität von mindestens 66 %).

3. Antrag auf Ermäßigung für Haushalt zu Lasten:

  • Sie sind der gesetzliche Schuldner des Immobiliensteuervorabzugs oder der Bewohner der Wohnung und
  • Im Haushalt leben mindestens 2 Kinder oder eine Person mit Behinderung (Invalidität von mindestens 66 %) oder eine andere Person zu Lasten des Haushalts mit einem Verwandtschaftsverhältnis.

             

 

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Aktualisiert am :
Verwaltungsschritt Nr. : 1406 (nostraId = 142486)
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