Wo findet man die Liste seiner Immobilien, die vom Immobiliensteuervorabzug betroffen sind ?

Sie können Ihr unbewegliches Vermögen auf der Webseite MyMinfin des FÖD Finanzen (« Mein Vermögen» > « Katasterangaben ») einsehen. Die Situation am 1. Januar ist diejenige, die für die Berechnung des Immobiliensteuervorabzugs berücksichtigt wird.