Wie wirkt sich eine Änderung der Zweckbestimmung oder ein Umbau der Immobilie auf den Immobiliensteuervorabzug aus ?

Jede Änderung der Zweckbestimmung oder jeder Umbau einer Immobilie muss innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Arbeiten spontan bei der Verwaltung Aufmaße und Bewertungen des FÖD Finanzen gemeldet werden. Diese Verwaltung wird ein neues Katastereinkommen berechnen, das die Grundlage zur Neuberechnung des Betrags Ihres Immobiliensteuervorabzugs bildet.

Weitere Informationen : https://finanzen.belgium.be/de/privatpersonen/wohnung/kataster/