Wird die Ermäßigung für eine bescheidene Wohnung gewährt, wenn man mehrere Wohnungen besitzt ?
Eine der Voraussetzungen für die Ermäßigung für eine bescheidene Wohnung ist, dass es sich bei der betreffenden Wohnung um die einzige Wohnung des Antragstellers handeln muss.
Um zu bestimmen, ob die betreffende Wohnung die einzige Wohnung ist, werden alle Immobilien des Antragstellers berücksichtigt:
- die ganz oder teilweise als Wohnung dienen;
- an denen der Antragsteller die Gesamtheit oder einen Miteigentumsanteil eines dinglichen Rechts besitzt;
- die in Belgien oder im Ausland gelegen sind.
Folgende Wohnungen werden jedoch nicht berücksichtigt:
- andere Wohnungen, von denen Sie Nackteigentümer sind (Situation am 1. Januar des Steuerjahres);
- eine andere Wohnung, die spätestens am 31. Dezember des Steuerjahres verkauft wurde;
- eine andere Wohnung, die Sie wegen gesetzlicher oder vertraglicher Hindernisse oder des Fortschrittsstandes der Bau- oder Renovierungsarbeiten nicht persönlich bewohnen können (Situation am 1. Januar des Steuerjahres).