Wie wird der zu zahlende Betrag des Immobiliensteuervorabzugs im Falle einer ungeteilten Rechtsgemeinschaft oder bei einem Erbfall aufgeteilt ?

Die ungeteilte Rechtsgemeinschaft ist eine Rechtslage, in der mehrere Personen die gleichen Rechte an demselben Gut oder an mehreren Gütern ausüben, ohne dass ihre jeweiligen Anteile materiell geteilt werden.

Im Falle einer ungeteilten Rechtsgemeinschaft schickt der ÖDW Finanzen einen einzigen Steuerbescheid an einen Korrespondenz-Miteigentümer mit dem Vermerk « in ungeteilter Rechtsgemeinschaft ». Dieser muss die gesamte Steuerschuld zahlen und kann bei Bedarf einen Teil des Betrags von jedem Miteigentümer gemäß den zwischen ihnen getroffenen Vereinbarungen einfordern.

Wenn jedoch keine Vereinbarung zwischen den Miteigentümern getroffen wurde, kann jeder Miteigentümer verlangen, dass er eine gleichlautende Abschrift des Steuerbescheids erhält und über seinen persönlich zu zahlenden Anteil informiert wird.