Wann muss der Immobiliensteuervorabzug beim Bau einer neuen Wohnung gezahlt werden ?

Die Situation am 1. Januar ist diejenige, die berücksichtigt wird. Wenn Sie die neu gebaute Immobilie ab dem 1. Januar nicht bewohnen, müssen Sie für dieses Jahr keinen Immobiliensteuerabzug zahlen.  Der Immobiliensteuervorabzug ist erst ab dem Folgejahr fällig.