Wenn ein Mieter die Bedingungen für eine Ermäßigung für Familie zu Lasten, schwere Kriegsinvaliden oder behinderte Personen
erfüllt, kann er einen Antrag stellen. Der Begünstigte der Ermäßigung ist der Bewohner des Wohnhauses am 1. Januar des Steuerjahres, unabhängig davon, ob er Eigentümer oder Mieter ist. Der Antrag kann entweder vom Mieter oder vom Eigentümer gestellt werden. In jedem Fall wird die Ermäßigung zugunsten des Eigentümers der Wohnung festgesetzt, der sie an den Mieter, für den sie gewährt wird, weitergeben muss.