Was passiert bei verspäteter oder ausbleibender Zahlung des Immobiliensteuervorabzugs ?

Wenn Sie Ihren Immobiliensteuervorabzug nach dem Fälligkeitsdatum bezahlen, müssen Sie Verzugszinsen zahlen. Der Jahressatz beträgt derzeit 4 %.

Die Zinsen werden pro Monat ab dem 1. Tag des Monats nach dem Fälligkeitsdatum berechnet. Jeder angebrochene Monat gilt als ganzer Monat.

 

Beispiel: Sie müssen 1.500 Euro Steuern für 16. März 2021 zahlen. Sie bezahlen erst am 20. September 2021. Sie müssen also Verzugszinsen ab April bis September (6 Monate) zahlen.

Der Zinsbetrag = [1.500 Euro x 4 % (Jahressatz) x 6 Monate] ÷ 12 = 30 Euro

 

Außerdem wird der ÖDW Finanzen bei Zahlungsverzug die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die ausstehenden Beträge beizutreiben, zunächst durch eine Erinnerung (es sei denn, die Rechte des wallonischen Schatzamtes sind gefährdet) und anschließend beispielsweise durch eine Lohnpfändung oder einen Gerichtsvollzieher.