Der Betrag wird auf das Bankkonto zurückerstattet, das für die ursprüngliche Zahlung verwendet wurde.
Wenn dieses Konto geschlossen ist, muss der Empfänger des gutzuschreibenden Betrags die Kontonummer mitteilen, auf die die Zahlung erfolgen soll, und uns eine Kopie der Bankkarte und eine Kopie des Personalausweises des Kontoinhabers zukommen lassen. Diese Informationen müssen innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Gutschrift per Post (ÖDW Finanzen – Hütte 79, 4700 Eupen) oder E-Mail (finanzdienst@spw.wallonie.be) übermittelt werden.
Wenn der Antragsteller für eine juristische oder eine andere natürliche Person handelt, muss er den Nachweis erbringen, dass er diese Person gesetzlich vertreten darf.