Was müssen Sie tun, wenn Sie einen Steuerbescheid für eine Immobilie erhalten, deren Eigentümer Sie nicht (mehr) sind ?
Es können 3 Fälle vorkommen:
- Sie waren am 1. Januar Eigentümer der Immobilie: Sie schulden weiterhin den Immobiliensteuervorabzug für das gesamte Jahr. Beim Verkauf der Immobilie kann der Notar jedoch die Anzahl der verbleibenden Monate berechnen und einen Teil des Immobiliensteuervorabzugs vom Käufer einfordern. Diese Teilung fällt in den privaten Bereich (rein vertraglich) und ist bei der Verwaltung nicht einklagbar.
- Sie waren am 1. Januar nicht mehr Eigentümer der Immobilie: Sie müssen über das Online-Formular Immobiliensteuervorabzug: Verwaltungsbeschwerde eine Beschwerde einreichen und einerseits den Nachweis über den Wechsel des Eigentümers der Immobilie (z. B. eine Kopie des Kaufvertrags) vorlegen und andererseits die vollständige Identität und Adresse des neuen Eigentümers mitteilen.
- Sie waren noch nie Eigentümer dieser Immobilie: Sie müssen eine Beschwerde über das Online-Formular Immobiliensteuervorabzug: Verwaltungsbeschwerde einreichen.