Basis für die Berechnung des Immobiliensteuervorabzugs ist das indexierte Katastereinkommen.
Der Immobiliensteuervorabzug wird zwischen der Region, der Provinz und der Gemeinde aufgeteilt. In der Wallonie beläuft sich der Immobiliensteuervorabzug auf 1,25 % des indexierten Katastereinkommens und dazu kommen die Zuschlaghundertstel für die Gemeinden und Provinzen.
Immobiliensteuervorabzug = indexiertes Katastereinkommen X Gesamtsatz (= 1,25 % + Provinzsatz + Gemeindesatz)
Die Zuschlaghundertstel werden jedes Jahr von den Gemeinden und Provinzen verabschiedet und können von einer Einheit zur anderen und von Jahr zu Jahr variieren. Auch der Index wird jedes Jahr angepasst.