Wann und innerhalb welcher Frist muss der Antrag auf Ermäßigung des Immobiliensteuervorabzugs gestellt werden ?

Der Antrag kann ab Januar des Steuerjahres vor Erhalt des Steuerbescheids für den Immobiliensteuervorabzug eingereicht werden.

 

 

Wenn Sie Ihren Steuerbescheid bereits erhalten haben, können Sie innerhalb von 6 Monaten nach dem Versanddatum des Steuerbescheids einen Antrag (ab dem dritten Werktag nach dem Versanddatum) stellen.

Bis zur Entscheidung der Dienststelle werden Sie aufgefordert, den gesamten Betrag, der auf dem Steuerbescheid aufgeführt ist, zu zahlen. Wenn die Entscheidung zu Ihren Gunsten ausfällt, wird Ihnen der zu viel gezahlte Betrag zurückerstattet.

Hinweis: Wenn Sie innerhalb von sechs Monaten keinen Antrag auf Ermäßigung gestellt haben, können Sie noch in den Genuss eines Nachlasses von Amts wegen bei den Ermäßigungen kommen, sofern der zu den Ermäßigungen des Immobiliensteuervorabzugs führende Umstand innerhalb von fünf Jahren ab dem 1. Januar des Steuerjahres, zu dem die Steuer gehört, auf die diese Ermäßigungen gewährt werden müssen, von der Verwaltung festgestellt oder ihr vom Steuerschuldner mitgeteilt wurde.