Der Betrag der Ermäßigung hängt von der Familiensituation ab:
- Sie sind alleinstehend und als behinderte Person anerkannt: Sie erhalten eine Ermäßigung von 125 €.
- Sie sind verheiratet oder leben gesetzlich oder faktisch zusammen und :
- einer von Ihnen beiden ist als behinderte Person anerkannt: Sie erhalten eine Ermäßigung von 250 €.
- Sie sind beide als behinderte Personen anerkannt: Sie erhalten eine Ermäßigung von 375 € (250 € + 125 €).
- Sie haben eine oder mehrere Personen zu Lasten Ihres Haushaltes, die als behinderte Personen anerkannt sind (unter anderem ein Kind, das 4 Punkte in Pfeiler 1 hat): Sie erhalten eine Ermäßigung von 250 € je betroffene Person.
- In Ihrem Haushalt leben eine oder mehrere andere Personen, die als behinderte Personen anerkannt sind und nicht zu Lasten Ihres Haushaltes sind: Sie erhalten eine Ermäßigung von 125 € je betroffene Person.
Die Behinderung muss vor dem Alter von 65 Jahren eingetreten und festgestellt worden sein.