Der Ökomalus ist ein Bestandteil der Inbetriebsetzungssteuer, der auf Grundlage der CO₂-Ausstoßes des Fahrzeugs berechnet wird. Er ist nur einmal bei der Zulassung eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeugs mit einem CO₂-Ausstoß von 146 g oder mehr pro Kilometer in der Wallonie zu zahlen. Der Ökomalus beträgt je nach CO₂-Ausstoßes (g/km) des Fahrzeugs zwischen 100 und 2.500 €. Es gibt 12 Kategorien von Fahrzeugemissionen.
Der Ökomalus wird im Falle einer Abmeldung oder eines Fahrzeugwechsels nicht zurückerstattet, ebenso wenig wie die Inbetriebsetzungssteuer.
Der in der Zulassungsbescheinigung angegebene Eigentümer des steuerpflichtigen Fahrzeugs, unabhängig davon, ob es sich um eine natürliche oder juristische Person handelt.
Der Ökomalus wird zusammen mit der Inbetriebsetzungssteuer erhoben.
Der Ökomalus wird auf der Grundlage der von der Zulassungsstelle (DIV) übermittelten Daten automatisch berechnet.
Wenn unsere Dienststellen keine Informationen über die CO₂-Ausstoß Ihres Fahrzeugs haben, werden Sie in einem Schreiben gebeten, uns diese Informationen zukommen zu lassen. Wenn Sie diese Informationen nicht auf Ihrer Konformitätsbescheinigung vermerkt ist, können Sie eine Kopie Ihres Fahrzeughandbuchs mit den Informationen oder eine offizielle Herstellerbescheinigung, die Sie bei Ihrem Händler erhalten können, einsenden. Fehlt der CO₂-Ausstoß, muss diese Bescheinigung den durchschnittlichen Verbrauch des Fahrzeugs in Litern angeben.
Ist die CO₂-Menge pro gefahrenem Kilometer auch nach Abfrage der FEBIAC-Datenbank nicht bekannt, wird die Steuer festgelegt auf der Grundlage eines Standard-CO₂-Ausstoßes:
- 205 g/km für benzinbetriebene Fahrzeuge
- 196 g/km für dieselbetriebene Fahrzeuge
Dies entspricht einem Malus von 600 €.
Um eine faire Behandlung der Steuerpflichtigen zu gewährleisten, empfiehlt der Rechnungshof, durch andere Beweismittel, als die Febiac-Datenbanken, zu überprüfen, dass die CO₂-Ausstoß des Fahrzeugs den standardmäßig festgelegten CO₂-Ausstoß nicht übersteigt.
Das in Betrieb genommene Neu- oder Gebrauchtfahrzeug muss einen CO₂-Emissionswert von 146 g/km oder mehr aufweisen.
Für Oldtimer (seit mehr als 30 Jahren zugelassen) und mit einem speziellen Kennzeichen 1 - Oxx-xxx versehen, wird der Ökomalus auf „0“ reduziert. Dasselbe gilt für Firmenfahrzeuge von Unternehmen mit Leasingaktivitäten.
Für Fahrzeuge von kinderreichen Familien und Fahrzeuge, die mit Flüssiggas betrieben werden, wird der Ökomalus wie folgt reduziert:
1- Kinderreiche Familien:
Unter der Voraussetzung, dass das Fahrzeug weniger als 226 Gramm CO₂ pro gefahrenem Kilometer ausstößt, profitiert der Steuerpflichtige von einer Ermäßigung um eine Kategorie, wenn er drei unterhaltsberechtigte Kinder unter 25 Jahren hat, und um zwei Kategorien, wenn er vier oder mehr unterhaltsberechtigte Kinder unter 25 Jahren zum Zeitpunkt der Ingebrauchnahme des Fahrzeugs hat. Beispiel: Ein Fahrzeug gehört zur Emissionskategorie 12 (Emissionen von 196 bis 205 Gramm CO₂ pro Kilometer), für die der Ökomalus 600,00 € beträgt. Im Falle einer Familie mit 3 Kindern wird dasselbe Fahrzeug der Emissionskategorie 11 (Emissionen von 186 bis 195 Gramm CO₂ pro Kilometer) zugeordnet, für die der Ökomalus 500,00 € beträgt.
2-Mit Flüssiggas betriebene Fahrzeuge:
Der Besitzer eines mit Flüssiggas betriebenen Fahrzeugs erhält eine Reduzierung um eine Kategorie. Beide Vorteile sind kumulierbar.