Wenn Sie Schwierigkeiten haben, den fälligen Steuerbetrag zu bezahlen, können Sie Zahlungserleichterungen bei dem zuständigen Einnehmer beantragen, der als einziger befugt ist, diese zu gewähren. Dazu müssen Sie das dafür vorgesehene Formular ausfüllen (siehe unten).
Sobald der Antrag eingegangen ist, wird er bearbeitet und die Entscheidung wird Ihnen per Post mitgeteilt. Bis zum Erhalt dieser Entscheidung haben Sie den Zahlungsplan wie beantragt umzusetzen.
Sie müssen zwingend das unten verfügbare Formular ausfüllen, um einen Antrag auf einen Zahlungplan zu stellen.
Für Unternehmen steht steht ein spezielles Formular zur Verfügung.
Um Zahlungserleichterungen zu erhalten, müssen Sie das dafür vorgesehene Formular ausfüllen (siehe unten) vor Ablauf der Zahlungsfrist an die wallonische Steuerverwaltung senden, per E-Mail an finanzdienst@spw.wallonie.be oder per Post (Hütte 79 (Quartum Center), 4700 Eupen).
Sobald der Antrag eingegangen ist, wird er bearbeitet und die Entscheidung wird Ihnen per Post mitgeteilt. Bis zum Erhalt dieser Entscheidung sind Sie aufgefordert, mit der Umsetzung des Zahlungsplans wie beantragt zu beginnen, indem Sie die Kontonummer und die Mitteilung auf der Zahlungsaufforderung verwenden.
Hinweis, wenn Ihr Antrag auf einen Zahlungsplan die Immobiliensteuer betrifft: Bei der Immobiliensteuer werden Verzugszinsen berechnet, wenn die Zahlung nach dem Fälligkeitsdatum erfolgt, welches auf Ihrem Steuerbescheid angegeben ist. Der gesetzliche Zinssatz beträgt derzeit 4% pro Jahr. Die Zinsen werden auf der Grundlage des ausstehenden Saldos Ihrer Immobiliensteuer berechnet, der auf die nächste Zehnerstelle abgerundet wird. Es werden jedoch keine Zinsen fällig, wenn der Betrag 5€/Monat Verspätung nicht erreicht. Konkret bedeutet dies, dass keine Gebühren erhoben werden, wenn der ausstehende Betrag weniger als 1500 € beträgt (1500€*4% / 12 = 5 €). Die Gewährung eines Zahlungsplans setzt die Berechnung dieser Verzugszinsen nicht aus. Es ist daher ratsam, vor dem Fälligkeitsdatum dafür zu sorgen, dass der ausstehende Betrag weniger als 1500 € beträgt, um Kosten zu vermeiden.