Was soll ich tun, wenn ich einen Fehler feststelle bei den CO2-Emissionen (CO2/km) im Hinblick auf die Berechnung des Ökomalus für mein Fahrzeug?

Sie können eine Beschwerde an unsere Dienststellen richten:

Ihrer Beschwerde muss eine Kopie Ihrer Konformitätsbescheinigung oder, falls diese nicht vorliegt, eine offizielle Bescheinigung des Herstellers beigefügt werden, auf der die CO2-/Km-Emissionen oder der gemischte/kombinierte Verbrauch des Fahrzeugs angegeben ist. Das Beschwerdeverfahren ist auf der Rückseite Ihrer Zahlungsaufforderung beschrieben.

Wenn der Fehler erwiesen ist, und Sie den beanstandeten Betrag bereits gezahlt haben, wird Ihnen der zuviel bezahlte Betrag erstattet.

 (Art. 25 des Dekrets vom 6. Mai 1999 über die Festsetzung, die Beitreibung und die Streitsachen bezüglich der wallonischen regionalen Abgaben)