Diese Übersetzung des Ansatzes wurde kürzlich aktualisiert.
Artikel in Referenzsprache (fr)
Sie möchten die erhaltene Zahlungsbenachrichtigung für die Verkehrssteuer, die Inbetriebsetzungssteuer oder den Ökomalus sowie die im Rahmen der Kilometerabgabe verhängte Geldbuße anfechten.
Wichtiger Hinweis: Die Einreichung einer Beschwerde setzt die Verpflichtung zur Zahlung der Steuern nicht aus
Besitzer eines Kraftfahrzeugs, der die auf sein Fahrzeug erhobene Steuer anfechten möchte. |
Im Falle einer Entscheidung zu Ihren Gunsten wird die zu viel gezahlte Steuer Gegenstand einer Gutschrift sein und kann Ihnen zurückerstattet werden.
Wenn Sie den geforderten Betrag anfechten möchten, müssen Sie eine Beschwerde mit dem untenstehenden Beschwerdeformular einreichen, das direkt online ausgefüllt werden kann.
Wenn Sie die Papierversion des Formulars verwenden, muss Ihre Beschwerde folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie muss schriftlich vom Steuerpflichtigen oder seinem mit gesetzmäßiger Vollmacht versehenen, gesetzlichen Vertreter abgefasst und unterzeichnet werden. Per Telefon kann keine Beschwerde rechtsgültig angenommen werden.
- Sie muss an den ÖDW Finanzen Hütte 79 - 4700 Eupen (gewöhnliche Post) oder per E-Mail an finanzdienst@spw.wallonie.be, zu Händen des Direktors der Direktion der Streitsachen adressiert sein.
Um zulässig zu sein, muss jede Beanstandung:
- spätestens innerhalb von 6 Monaten entweder nach Ihrer Zahlung oder nach dem Datum des Wirksamwerdens der Zustellung des Steuerbescheids eingehen;
- begründet werden, die Gründe, warum die Besteuerung angefochten wird, müssen eindeutig angegeben werden.