Was ist bei Erhalt eines Inverzugsetzungsschreibens eines von der wallonischen Steuerbehörde beauftragten Gerichtsvollziehers zu tun?

Im Falle der Nichtzahlung eines Steuerbescheids kann die betreffende Akte einem Gerichtsvollzieher anvertraut werden, der die fälligen Steuern zwangseintreiben wird.

Zu diesem Zweck hat der ÖDW Finanzen Vereinbarungen mit etwa hundert Gerichtsvollziehern in der Wallonischen Region geschlossen.

Der Zahlungsbefehl, der alle geschuldeten Steuern summiert, wird dem Gerichtsvollzieher übermittelt, der ihn mittels eines Inverzugsetzunsschreibens dem Steuerpflichtigen zuzüglich der Kosten für den Gerichtsvollzieher zustellt.

Beanstandungen oder Anträge auf einen Zahlungsplan müssen direkt an den Gerichtsvollzieher gerichtet werden.

Ein Beanstandungsformular ist online verfügbar.

m zulässig zu sein, muss die Beanstandung binnen 6 Monaten nach der Zahlung oder der Zustellung des Steuerbescheids übermittelt werden.