Auto - Hybridauto
Wer ist betroffen ?
- Die in der Wallonie wohnhafte natürliche Person, die in der Zulassungsbescheinigung eines Personenkraftwagens oder eines Hybridautos angeführt ist
- Die juristische Person mit Gesellschaftssitz in der Wallonie, die in der Zulassungsbescheinigung eines Personenkraftwagens oder eines Hybridautos angeführt ist
Müssen Sie etwas unternehmen ? Nein
Nachdem Ihr Fahrzeug bei der DIV zugelassen wurde, erhalten Sie automatisch in den folgenden Monaten eine erste Aufforderung zur Zahlung der Inbetriebsetzungssteuer und der jährlichen Verkehrssteuer. Sie erhalten danach jedes Jahr zum selben Zeitpunkt eine neue Aufforderung zur Zahlung der jährlichen Verkehrssteuer. Wir stützen uns bei der Festlegung der Steuer auf die Daten, die von der DIV zum Zeitpunkt der Zulassung Ihres Fahrzeugs übermittelt wurden. Sie müssen daher keine weiteren Schritte unternehmen.
Wenn Ihr Fahrzeug ein Handelskennzeichen (Probefahrt, Händler usw.) hat, gestaltet sich das Vorgehen anders.
Was müssen Sie bezahlen ?
✔ Eine Inbetriebsetzungssteuer (einmalig zu zahlen).
✔ Eine Verkehrssteuer (jährlich zu zahlen)
✅Betrag der INBETRIEBSETZUNGSSTEUER
Die Berechnung der Inbetriebsetzungssteuer basiert auf folgenden Elementen:
- Motorleistung,
- CO2-Emissionen,
- zulässige Gesamtmasse
- Kraftstoff/Energieverbrauch.
Die Inbetriebsetzungssteuer wird wie folgt berechnet:
- MB = Grundbetrag nach Degression (Alter des Fahrzeugs)
- CO2 = CO2-Emissionsgehalt
- X = CO2-Emissionskoeffizient
- MMA = Zulässige Gesamtmasse
- Y = Massenkoeffizient
- C = Kraftstoff/Energie-Koeffizient
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung von bis zu 250 € erhalten, wenn Sie eine kinderreiche Familie oder eine Alleinerziehendenfamilie sind (für Zulassungen ab dem 1. Juli 2026). Diese Ermäßigung wird nach der vollständigen Berechnung der Steuer angewendet. Der Endbetrag darf niemals weniger als 50 € oder mehr als 9.000 € betragen.
✅Betrag der jährlichen VERKEHRSSTEUER
- Der Betrag dieser Steuer hängt vom Hubraum des Motors ab.
- Bei Hybrid-Fahrzeugen werden die Daten des Verbrennungsmotors für die Berechnung der Steuer verwendet.
Beträge der Verkehrssteuer (in € – einschließlich Zuschlagzehntel)
→ Laden Sie die Tariftabelle der Verkehrssteuer herunter
(Gültigkeit: 01/07/2025 – 30/06/2026 – Diese Beträge werden jährlich am 1. Juli indexiert.)
|
Hubraum (in cc) |
Steuerleistung (PS) |
Verkehrssteuer in € |
|---|---|---|
|
<750 |
4 und weniger |
102,96 € |
|
751 – 950 |
5 |
128,96 € |
|
951 – 1.150 |
6 |
186,25 € |
|
1.151 – 1.350 |
7 |
243,41 € |
|
1.351 – 1.550 |
8 |
300,96 € |
|
1.551 – 1.750 |
9 |
358,51 € |
|
1.751 – 1.950 |
10 |
415,40 € |
|
1.951 – 2.150 |
11 |
539,09 € |
|
2.151 – 2.350 |
12 |
662,64 € |
|
2.351 – 2.550 |
13 |
786,06 € |
|
2.551 – 2.750 |
14 |
909,74 € |
|
2.751 – 3.050 |
15 |
1.033,43 € |
|
3.051 – 3.250 |
16 |
1.353,53 € |
|
3.251 – 3.450 |
17 |
1.673,89 € |
|
3.451 – 3.650 |
18 |
1.994,26 € |
|
3.651 – 3.950 |
19 |
2.313,83 € |
|
3.951 – 4.150 |
20 |
2.634,32 € |
| Mehr als 20 PS |
2.634,32 € + 143,62 € pro Pferdestärke |
|
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