Dem ÖDW Finanzen die fehlenden Daten Ihres Fahrzeugs für die Berechnung der Inbetriebsetzungssteuer übermitteln

Zusammengefasst

Sie haben vom ÖDW Finanzen ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, uns die fehlenden Daten für die Berechnung der Inbetriebsetzungssteuer auf Ihr Fahrzeug zu übermitteln. Nachstehend finden Sie das auszufüllende Formular. Zur besseren Bearbeitung kann dieses Formular direkt online ausgefüllt werden.

Ab dem 1. Juli 2025 werden bei der Berechnung der Inbetriebsetzungssteuer folgende Kriterien berücksichtigt: Leistung, Alter, CO2-Emissionsgehalt, zulässige Gesamtmasse und Kraftstoff-/Energieart.

Die DIV sendet uns automatisch die Informationen zur Neuzulassung Ihres Fahrzeugs zu. Die Berechnung der Verkehrssteuer und der Inbetriebsetzungssteuer erfolgt automatisch.

Es kann jedoch vorkommen, dass die von der DIV übermittelten Daten nicht ausreichen, um die Inbetriebsetzungssteuer zu berechnen. In diesem Fall erhalten Sie ein Schreiben mit der Aufforderung, das Formular « Steuer auf Fahrzeuge – Fehlende Fahrzeugdaten » auszufüllen.

Wird dieses Formular nicht ordnungsgemäß ausgefüllt und fristgerecht zurückgesandt, wird die Steuer auf Grundlage der von der Wallonischen Regierung festgelegten Standartwerte berechnet.

Achtung

Sie müssen dieses Formular nur ausfüllen, wenn Sie vom ÖDW Finanzen ein Schreiben mit der Aufforderung dazu erhalten haben.

Nach der Zulassung eines neuen Fahrzeugs bei der DIV dauert es zwei Monate, bis der Zahlungsbescheid erstellt wird (Beispiel: Wenn ein Auto im April zugelassen wird, erhalten Sie den Zahlungsbescheid im Juni).

 
Im Detail
Zielpublikum - Details

Alle Personen, die vom ÖDW Finanzen ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten haben, das Formular « Steuer auf Fahrzeuge – Fehlende Fahrzeugdaten » auszufüllen.

Prozedur

Um uns die für die Festlegung Ihrer Inbetriebsetzungssteuer erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, müssen Sie das Formular « Steuer auf Fahrzeuge – Fehlende Fahrzeugdaten » ausfüllen.

Zur besseren Bearbeitung kann dieses Formular direkt online ausgefüllt werden.

Bedingungen

Sie müssen dieses Formular nur ausfüllen, wenn Sie vom ÖDW Finanzen ein Schreiben mit der Aufforderung dazu erhalten haben.

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Aktualisiert am :
Verwaltungsschritt Nr. : 4588
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