Ermäßigung der Inbetriebsetzungssteuer für Ein-Elternteil-Familien
Ab dem 1. Juli 2026 (Zulassungsdatum) hat jede als Ein-Elternteil-Familie* anerkannte Person bei der Zulassung ihres Fahrzeugs Anspruch auf eine Ermäßigung der Inbetriebsetzungssteuer.
- fiscalite