Ermäßigung der Inbetriebsetzungssteuer für Ein-Elternteil-Familien

Ermäßigung der Inbetriebsetzungssteuer für Ein-Elternteil-Familien
Ab dem 1. Juli 2026 (Zulassungsdatum) hat jede als Ein-Elternteil-Familie* anerkannte Person bei der Zulassung ihres Fahrzeugs Anspruch auf eine Ermäßigung der Inbetriebsetzungssteuer.

Dieser Anspruch wird auf Grundlage der Daten zum Zuschlag für Ein-Elternteil-Familien ermittelt, der von den wallonischen Kassen für Familienbeihilfen gewährt wird. Die entsprechenden Informationen werden auf sicherem Wege über die Banque-Carrefour d'Échange de Données (Zentrale Datenbank für den Datenaustausch) (BCED) an den ÖDW Finanzen übermittelt.

Zu beachten ist, dass in der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine andere Regelung der Familienbeihilfen gilt. Eine automatische Anwendung der Ermäßigung für deren Einwohner ist daher nicht möglich.

In jedem Fall sollten Sie zunächst Ihre Zahlungsaufforderung abwarten:

 

  • Prüfen Sie dann mithilfe unseres Entscheidungsbaums, ob Sie die Bedingungen erfüllen.
  • Wenn Sie die Bedingungen erfüllen, die Ermäßigung auf Ihrer Zahlungsaufforderung aber nicht automatisch berücksichtigt wurde, stellen Sie bitte einen Antrag über unser Formular. (Das Formular wird im September verfügbar sein, da die ersten Zahlungsaufforderungen zu diesem Zeitpunkt versandt werden. Bis dahin müssen Sie keine weiteren Schritte unternehmen.) 
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