Ab dem 1. Juli 2026 haben Ein-Elternteil-Familien Anspruch auf eine Ermäßigung der Inbetriebsetzungssteuer von bis zu 250 €.
Sie bilden eine Ein-Elternteil-Familie, wenn Sie allein mit einem oder mehreren Kindern zusammenleben. Dabei kann es sich um Ihre eigenen Kinder, die Kinder, die Sie aufgenommen haben, Ihre Stiefkinder, Enkelkinder, Neffen oder Nichten handeln. Wenn Sie eine alleinstehende Mutter oder ein alleinerstehender Vater sind und Kindergeld beziehen, gelten Sie als Ein-Elternteil-Familie.
Sie bilden ebenfalls eine Ein-Elternteil-Familie, wenn Sie mit Ihren Kindern und einem weiteren Familienmitglied zusammenleben, beispielsweise Ihrem Vater, Ihrer Schwester oder Ihrer Tante. Voraussetzung ist, dass es sich um ein Verwandtschaftsverhältnis bis höchstens zum dritten Grad handelt.
Die Ermäßigungen werden in der Regel automatisch gewährt, außer in bestimmten Fällen, wie bei gleichmäßig aufgeteilter Unterbringung der Kinder, unterhaltsberechtigten Kindern im Alter von 21 bis 25 Jahren oder wenn Sie Ihr Kindergeld von einer anderen Stelle als der AVIQ und ihrer Kassen für Familienbeihilfen (Famiwal, Camille ...) erhalten.
Sollte die Ermäßigung nicht auf Ihrer Zahlungsaufforderung vermerkt sein, überprüfen Sie bitte mithilfe unseres Simulators , ob Sie die Bedingungen erfüllen. Sie können einen Antrag mit dem Formular „Antrag auf Ermäßigung für Ein-Elternteil-Familien“ stellen. Sie finden das Formular unten (in der Rubrik „Formular“).
Ein-Elternteil-Familien
Was ist zu tun?
• Warten Sie zunächst Ihre Zahlungsaufforderung ab.
Überprüfen Sie anschließend Ihr Dokument:
• Die Ermäßigung wurde Ihnen gewährt → Sie müssen nichts unternehmen.
- Die Ermäßigung ist nicht auf dem Dokument vermerkt, obwohl Sie der Meinung sind, dass Sie Anspruch darauf haben →
- Prüfen Sie mithilfe unseres Simulators, ob Sie die Bedingungen erfüllen.
- Stellen Sie einen Antrag, indem Sie das untenstehende Formular ausfüllen.
✔ Das Fahrzeug muss ab dem 1. Juli 2026 zugelassen worden sein.
✔ Es handelt sich um einen Personenkraftwagen, einen Kombiwagen oder einen Kleinbus, der auf Ihren Namen auf Grundlage Ihrer Nationalregisternummer zugelassen wurde.
✔ Die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs beträgt weniger als 2.750 kg.
✔ Sie leben allein mit einem oder mehreren Kindern oder Sie wohnen mit Ihren Kindern und einem Familienmitglied zusammen, beispielsweise Ihrem Vater, Ihrer Schwester oder Ihrer Tante. Voraussetzung ist, dass es sich um ein Verwandtschaftsverhältnis bis höchstens zum dritten Grad handelt.
✔ Ihr jährliches Bruttoeinkommen liegt unter 54.867,79 €.
✔ Kein anderes Fahrzeug des Haushalts kommt bereits in den Genuss dieser Ermäßigung oder der Ermäßigung für kinderreiche Familien.