Sie müssen die Modalitäten Ihres Zahlungsplans einhalten: Der Betrag jeder Monatsrate muss vor dem im Plan festgelegten Fälligkeitsdatum vollständig bezahlt werden.
Bei unvollständiger, fehlender oder verspäteter Zahlung kann der ÖDW Finanzen Ihren Zahlungsplan beenden und die Zwangsbeitreibung der nicht gezahlten Beträge vornehmen, beispielsweise durch Lohnpfändung oder die Einschaltung eines Gerichtsvollziehers.